Rechtsfragen in der Caféarbeit

Bevor der Betrieb losgehen kann, ist einerseits das Konzept genau zu bedenken, andererseits aber auch, was in rechtlicher Hinsicht beachtet werden muss. Heiko Habbe ist Jurist und gehört zur Leitung des Internationalen Diakoniecafés WHYNOT? in Hamburg. Sein Essay zu Rechtsfragen kann hier heruntergeladen werden kann (PDF, 121 KB).

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Modelle der Trägerschaften

Unterschieden werden z.B. Cafés

  • in kirchlicher Trägerschaft
  • als Projekt einer Kirchengemeinde
  • als Arbeitsbereich eines diakonischen Werkes
  • in verbandlicher Trägerschaft (z.B. CVJM)
  • in Trägerschaft eines gemeinnützigen Vereins, der beim Amtsgericht in das Vereinsregister eingetragen wird (s.u.)
  • in privater Trägerschaft

Marion Lamm-Dietrich hat verschiedene Modelle der Trägerschaften für christliche Cafés und Kneipen in einer Übersicht zusammengestellt (PDF, 68 KB).

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Eintrag ins Vereinsregister

Für die Eintragung ins Vereinsregister ist eine Satzung erforderlich. Aus ihr muss der gemeinnützige Zweck eindeutig hervorgehen, um die Anerkennung durch das Finanzamt zu bekommen und damit u.a. steuerliche Vorteile genießen und Spenden bescheinigen zu können. Hier als Beispiel die Satzung des Schülercafé Lichtenstein (WORD, 42 KB).

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Vereinsrecht

Fundierte Informationen zum Vereinsrecht, zur Gemeinnützigkeit und zur steuerlichen Behandlung von Vereinen finden Sie auf der Homepage "Wegweiser Bürgergesellschaft" der Stiftung Mitarbeit.

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Urheberrecht/GEMA

Auch christliche Cafés und Kneipen kommen an der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) nicht vorbei – eine Programmkneipe schon gar nicht! Das Urheberrecht garantiert den Künstler/innen, dass bei allen musikalischen Aufführungen ihrer Werke die entsprechenden Rechte bei der GEMA vergütet werden.

Evangelische und Katholische Kirche haben mit der GEMA sog. Pauschalverträge abgeschlossen. Eine aktuelle Information der EKD zum Urheberrecht (August 2016) können Sie hier herunterladen (Download PDF, 480 KB).

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Hygienevorschriften

Das für die Gastronomie geltende Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) müssen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Zubereitung von Speisen und Getränken zu tun haben, kennen. Betreiber christlicher Cafés müssen darüber hinaus einmal jährlich eine Hygiene-Schulung durchführen. Tipps für die Praxis hat Gerhard Weber (Download PDF, 60 KB). 

Download LFGB (PDF) Download Tipps für die Praxis